Kanzlei Schnorrenberg o Oelbermann bietet fundierte Beratung im Erbrecht

Das Erbrecht ist ein komplexer und rechtlich schwieriger Teil des deutschen Rechts. Wer seine Ansprüche kompetent durchgesetzt wissen will, sollte sich einem erfahrenen Fachanwalt anvertrauen.

Kaum ein Bereich des Rechtswesens ist von einer vergleichbaren Masse an Gesetzestexten und komplizierten Fallkonstellationen betroffen wie das Erbrecht. Um sich in diesem Gebiet behaupten zu können, sind Fachkompetenz, juristische Erfahrung und Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung unabdingbar, die nur ein ausgewiesener Anwalt im Erbrecht gewähren kann. Als kompetente Fachanwälte haben sich die Mitarbeiter der Kanzlei Schnorrenberg o Oelbermann in Düsseldorf auf diesen und angrenzende Rechtsbereiche spezialisiert und bieten eine umfangreiche juristische Beratung sowie Vertretung an.

Testamentserstellung und Durchsetzung von Erbansprüchen

Zu den Kernbereichen des Erbrechts, die von der Kanzlei Schnorrenberg o Oelbermann betreut werden, gehört etwa die Erstellung von juristisch einwandfreien Testamenten und Erbverträgen. Testamente und Erbverträge müssen eine Reihe von rechtlich vorgegebenen Anforderungen erfüllen, um wirksam zu sein. Auch muss auf eine Reihe von klaren Formulierungen und Angaben Rücksicht genommen werden, um später bei der Erbauseinandersetzung unter Miterben oder bei einer Testamentsvollstreckung keine Streitigkeiten aufkommen zu lassen. Die Kanzlei erstellt, in direkter Absprache mit den Erblassern, individuelle und einwandfreie letztwillige Verfügungen wie Testamente, um alle Wünsche und Ansprüche bestmöglich umzusetzen.

Ein problematisches Aufgabengebiet, in dem die Kanzlei häufig beauftragt wird, stellt die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen dar, wobei insbesondere auch lebzeitige Schenkungen von Immobilienübertragungen für Pflichtteilsergänzungsansprüche zu berücksichtigen sind. Grundlage dessen ist die rechtliche Vorgabe, dass ein bestimmter Kreis von enterbten Personen Anspruch auf einen Pflichtanteil an der Erbmasse hat. Diese Vorgabe gilt unabhängig davon, ob die betreffenden Personen im Testament oder Erbvertrag als Erben vermerkt sind oder nicht. Eine Erbberechtigung, die von den Anwälten durchgesetzt werden kann, hängt dabei von dem Verwandtschaftsgrad der möglichen Erben zum Erblasser ab.

Ein anspruchsvolles neues Arbeitsfeld stellt auch die zunehmende Verzahnung von IT-Recht und Erbrecht für die Fachanwälte dar. In diesem Bereich spielt der „digitale Nachlass“, der in Form von Online-Konten bei Banken oder in den sozialen Medien und Netzwerken vorkommt, eine bedeutende Rolle. Wie mit solchen digitalen Erbsachen zu verfahren ist und welche Ansprüche und Rechte die Hinterbliebenen haben, darüber beraten die Anwälte der Kanzlei Schnorrenberg o Oelbermann, die auch im IT-Recht fachanwaltlich tätig sind.

Kompetenz und Praxiserfahrung in Düsseldorf

Die Kanzlei Schnorrenberg o Oelbermann ist seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeits-, Erb- und Versicherungsrecht tätig. Seinen Standort hat das fünfköpfige Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten in Düsseldorf und bedient dabei diesen Großraum, genauso wie Bergisch Gladbach, Neuss, Hilden und die angrenzenden Regionen. Durch ihr theoretisches Know-how und ihre eingehende Praxiserfahrung erarbeitet die Kanzlei praktikable Lösungsstrategien, um die Ansprüche ihrer Mandanten zu sichern und kompetent durchzusetzen.

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Schnorrenberg o Oelbermann Anwaltskanzlei
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